Förderung

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Borkenkäfer Förderung
 
Auf folgender Seite haben wir alle Fördermöglichkeiten rund um das Thema rindenbrütender Insekten (dazu zählt der Borkenkäfer) für Sie zusammengestellt: Förderungen Waldschutzmaßnahmen
 
Grundsätzlich gilt, dass hier der staatliche Revierleiter ihr Ansprechpartner ist: Übersicht Revierleiter Gebiete WBV Neuburg-Schrobenhausen
 
Förderung für Lagerung auf anerkanntem Lagerplatz
HINWEIS! Grunsätzlich ist nur die insektizidfreie waldschutzwirksame Bekämpfung gefördert. Waldschutzwirksam heisst, dass sich der Käfer frisch eingebohrt hat. Merkmale sind hier das sichtbare braune Bohrmehl. Ist die Runde bereits abgefallen, dann ist die Maßnahme nicht mehr walschutzwirksam.
Borkenkäfer Bohrmehl 2 1200px Bohrmehl 1200px
Unter anderem ist die Lagerung von Schadholz auf einem anderkannten Lagerplatz förderfähig. Und hier raten wir Ihnen mit uns Kontakt aufzunehmen, wenn Sie diese Förderung in Anspruch nehmen wollen. Denn durch sogenannte "Sammelanträge" können wir hier auch Kleinmengen in die Förderung aufnehmen. Denn generell liegt die Fördergrenze bei ca. 50 fM Schadholz und ist somit für die meisten KleinprivatwaldbesitzerInnen nicht abrufbar. Wir als WBV bieten jedoch die Möglichkeit ihr Schadholz auf unseren Sommerlagerplätze (die vom AELF anerkannt sind) zu lagern. Anschließend übernehmen wir sowohl die Vermarktung des Holzes, wie auch die Abwicklung der Förderung (im Rahmen einer betriebliche Beratung) für sie.
 
Welche Schritte sind nun von Ihnen zu übernehmen, um eine Förderung für das Umlagern im Rahmen eines SAMMELANTRAGES zu erhalten?

1. Meldung von Käferholz über das entsprechende Formular auf unserer Homepage: Käferholz melden

2. Download und Übersendung des folgenden Formulares an die WBV per Email (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!):
Folgendes Formular ist nur zu übersenden, wenn Sie nicht Eigentümer der betroffenen Flächen sind:

3. Nach Aufarbeitung des Holzes Abgabe einer Holzliste über unser Formular auf der Homepage oder per unten stehendem Formular per Email (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

Für einen EINZELANTRAG (= Holzmenge > 50 Fm) wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen staatlichen Revierleiter: Revierleiter Gebiet WBV Neuburg-Schrobenhausen

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