Borkenkäfer
Käferholz – schnell handeln, richtig melden
Käferbäume müssen gemäß den gesetzlichen Vorgaben unverzüglich aus dem eigenen Bestand entfernt werden. Ein zügiges Handeln hilft, eine weitere Ausbreitung des Borkenkäfers zu verhindern.
Über das untenstehende Formular kannst du uns bequem folgende Informationen übermitteln:
--> Deine geschätzte Käferholzmenge <--
--> Den genauen Waldort <--
--> Ob du einen Dienstleister für Aufarbeitung und Rückung benötigst <--
--> Und wohin das Holz gelagert werden soll <--
Je schneller die Meldung, desto besser können wir unterstützen und koordinieren.
Schadholz richtig lagern – gesetzeskonform und gefördert
Für die Lagerung von Schadholz gelten klare gesetzliche Vorgaben:
Schadholz ist unverzüglich aus dem Wald zu entfernen und muss mindestens 500 Meter vom nächsten Fichtenholzbestand entfernt gelagert werden.
Schadholz ist unverzüglich aus dem Wald zu entfernen und muss mindestens 500 Meter vom nächsten Fichtenholzbestand entfernt gelagert werden.
Damit du diesen Anforderungen problemlos nachkommen kannst, unterstützt dich die WBV mit geeigneten Lagerplätzen und der Möglichkeit zur staatlichen Förderung.
Was du wissen solltest:
--> Die Förderung gilt nur für die Auslagerung auf staatlich anerkannte Lagerplätze. <--
--> Die WBV stellt dir solche Lagerplätze zur Verfügung. <--
--> Förderhöhe: 12 €/Fm <--
--> Nutzungsgebühr für den Lagerplatz: 1 €/Fm (dieser Betrag wird 1:1 an den Lagerplatzbesitzer weitergegeben) <--
Interesse an einer Förderung?
Dann klicke einfach auf den Button unten. Dort erhältst du alle weiteren Informationen und kannst deinen Antrag direkt online stellen.
Weitere Informationen
Auf der folgenden Seite haben wir euch nützliche Links und Informationsmaterialien rund um das Thema Borkenkäfer zusammengestellt.