- Veröffentlichung der Bayerischen LWF -
Seit Ende August ist die 2. Generation weitgehend fertig entwickelt und teilweise in den ersten beiden Septemberwochen ausgeflogen. Zum Teil erfolgte neuer Befall durch Borkenkäfer.
Intensive Käfersuche und schnelle Aufarbeitung sind auch jetzt noch unerlässlich, um Borkenkäfer, die jetzt Ihre Entwicklung abschließen, abzuschöpfen. Versäumnisse stellen die Weichen für das kommende Jahr 2020.Aktuelle Entwicklung
Die Anflugzahlen des Buchdruckers in den Fallen gehen erfahrungsgemäß ab August stark zurück. Trotzdem ist ab Anfang September ein deutlicher Anstieg der Fangzahlen und gemeldeten Jungkäferanteilen bayernweit zu verzeichnen (Abb. 1). Ob die teils sommerlichen Temperaturen der letzten Woche die Borkenkäfer zur Anlage einer dritten Generation angeregt haben, ist derzeit noch nicht abschließend zu beantworten. In Einzelfällen wurde Anfang bis Mitte September Bohrmehl gefunden. Aufgrund der verzettelten Bruten (Geschwisterbruten) sind auch jetzt noch alle Entwicklungsstadien unter der Rinde zu finden.
Aktuell zeichnen Fichten mit Befall aus Juli und August. Dabei werden neben Fichten mit roter Krone auch Fichten mit grüner Krone und abfallender Rinde beobachtet.
Der Kupferstecher ist weiterhin stark am Befallsgeschehen beteiligt.
Aktuell zeichnen Fichten mit Befall aus Juli und August. Dabei werden neben Fichten mit roter Krone auch Fichten mit grüner Krone und abfallender Rinde beobachtet.
Der Kupferstecher ist weiterhin stark am Befallsgeschehen beteiligt.
Priorisierung der Aufarbeitung
Die Aufarbeitungsdringlichkeit hängt entscheidend vom Entwicklungsstadium der Käfer unter der Rinde ab.
Das bedeutet:
- Stehendbefall mit Puppen und frischen Jungkäfern muss vorrangig und umgehend aufgearbeitet werden, um den Ausflug in die Überwinterungsquartier (Boden/Fichten) verhindern.
- Bei ausschließlich weißen Stadien besteht noch ein Zeitpuffer. Da jedoch die Brutentwicklung bei Temperaturen über 8 °C weiter voranschreitet, wird auch hier das Jungkäferstadium noch erreicht. Es besteht das Risiko, dass die Rinde mit fertigen Käfern abfällt und dadurch eine Aufarbeitung unwirksam wird. Diese Käfer verbleiben über Winter in der abgefallenen Rinde bzw. ziehen sich in die Bodenstreu zurück.
Handlungsempfehlungen
- Bohrmehlsuche und Befallskontrolle im Umgriff von (älteren) Befallsherden und Käferholzpoltern, an Randbäumen und bis in das Bestandesinnere (1-2 Baumlängen).
- Frische Befallsmerkmale: Bohrmehl, Abschläge von Borkenschuppen, Harzfluss und/oder mit Harz verklebtes Bohrmehl – Markieren, Dokumentieren, Umkreis nach weiteren Stehendbefall absuchen, raschen Einschlag und weitere Behandlung planen.
- Ältere Befallsmerkmale aus dem Frühjahrs- und Sommerbefall: Nadelabfall, Verfärbung der Kronen bis hin zur Rotfärbung, Rindenabfall bei grüner Krone: Brutfortschritt unter der Rinde kontrollieren (Schepseisen), Bohrmehlsuche in der näheren Umgebung. - Einschlag und Abfuhr von befallenen Fichten in Rinde.
- Lagerung befallener Fichten in Rinde in einem Abstand von mindestens 500 m zum nächsten Nadelholzbestand.
- Entrindung älterer befallener Fichten nicht mehr wirksam. Bei der Abfuhr auf herabfallende Rinde achten. Je nach Menge und Besatzdichte kann auch von dieser eine Befallsgefahr ausgehen.
- Behandlung von Poltern mit Pflanzenschutzmitteln (PSM) als Vorausflugbehandlung bis Ende September noch wirksam, wenn Jungkäfer unter der Rinde gefunden werden und eine zügige Abfuhr nicht sichergestellt ist.
- Kronen und Astmaterial hacken, mulchen oder verbrennen (je nach Witterung);
- als vom Kupferstecher befallen erkennbare Fichten (Rotfärbung) schnellstmöglich einschlagen – auch wenn nur die Spitze oder ein Teil der Krone verfärbt ist, um einen Ausflug der Käfer zu verhindern.
Pflanzenschutzmitteleinsatz auf Holzpoltern außerhalb des Waldes
Pflanzenschutzmittel zur Borkenkäferbekämpfung sind nur für das Einsatzgebiet Forst zugelassen. Diese Mittel dürfen nicht außerhalb des Waldes ausgebracht werden. Von zwischengelagertem Borkenkäferholz außerhalb des Waldes ging daher große Gefahr für die angrenzenden Bestände aus, sofern der Sicherheitsabstand von 500 Metern nicht eingehalten werden konnte.
Seit 21.08.2019 gibt es nun die Möglichkeit, wenn andere Maßnahmen nicht mit zumutbarem Aufwand durchgeführt werden können, eine Ausnahmegenehmigung nach § 12 PflSchG zu beantragen. Damit ist es möglich eine PSM-Behandlung von Holzpoltern auf Wiesen, Ackerland oder Ödland durchzuführen. Das Antragsformular steht unter www.waldbesitzer-portal.bayern.de auf der Startseite zum Download zur Verfügung. Der Antrag wird vom Bayerischen Pflanzenschutzdienst (Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft – LfL) bearbeitet. Nach Information der LfL wird die Antragsgebühr für den einzelnen Waldbesitzer 30 € betragen.
Seit 21.08.2019 gibt es nun die Möglichkeit, wenn andere Maßnahmen nicht mit zumutbarem Aufwand durchgeführt werden können, eine Ausnahmegenehmigung nach § 12 PflSchG zu beantragen. Damit ist es möglich eine PSM-Behandlung von Holzpoltern auf Wiesen, Ackerland oder Ödland durchzuführen. Das Antragsformular steht unter www.waldbesitzer-portal.bayern.de auf der Startseite zum Download zur Verfügung. Der Antrag wird vom Bayerischen Pflanzenschutzdienst (Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft – LfL) bearbeitet. Nach Information der LfL wird die Antragsgebühr für den einzelnen Waldbesitzer 30 € betragen.
Mehr Informationen zum Borkenkäfer finden Sie auf unserer Homepage unter: Borkenkäfer
Fotoverzeichnis:
Literaturverzeichnis: Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (18.09.2019) - Zweite Generation in den tieferen bis mittleren Lagen (bis 800 m NN) ausgeflogen - Blickpunkt Waldschutz 11/2019, Abgerufen 08.10.2019 von http://www.lwf.bayern.de/waldschutz/monitoring/227656/index.php