Förderungen - Waldbauliche Maßnahmen
Das StMELF gewährt staatliche Zuwendungen für diverse Maßnahmen.Wir, als WBV Neuburg - Schrobenhausen, stehen unseren Mitgliedern bei Fragen zur Förderung gerne beratend zur Seite. Auch können wir Ihnen hier Baumschulen empfehlen, die zertifiziertes Saatgut liefern. Im Rahmen von Waldpflegeverträge übernehmen wir die Abwicklung von Förderanträge für Sie, sowie Maßnahmen der Jungbestandspflege.
Auf der Seite des bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sind alle Förderrichtlinien und Merkblätter zu finden.
Kulturbegründung
Erstaufforstung
Gefördert wird die Erstaufforstung von klimatoleranten Mischbeständen durch Pflanzung standortgemäßer Baum- und Straucharten. Der Förderbetrag beinhaltet auch die Aufwendungen für den Schutz der Kultur während der Bindefrist sowie deren Pflege in den ersten beiden Jahren.
Wiederaufforstung
Gefördert wird die Wiederaufforstung von klimatoleranten Mischbeständen durch Pflanzung standortgemäßer Baum- und Straucharten. Der Förderbetrag beinhaltet auch die Aufwendungen für den Schutz der Kultur während der Bindefrist sowie deren Pflege in den ersten beiden Jahren
Praxisanbauversuche
Gefördert wird die Anlage von Praxisanbauversuchen mit alternativen (nicht heimischen) Baumarten. Der Förderbetrag beinhaltet auch die Aufwendungen für die Errichtung und den Unterhalt eines Kulturzaunes während der Bindefrist, sowie deren Pflege in den ersten beiden Jahren.
Bestands- und Bodenpflege
Kulturpflege
Gefördert wird die Pflege von Kulturen durch Regulierung der Konkurrenzvegetation, Mäusebekämpfung und Bewässerung