Waldpflegevertrag

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Waldpflegevertrag

Die WBV Neuburg-Schrobenhausen bietet seinen Mitgliedern auch die Möglichkeit einen Waldpflegevertrag (WPV) abzuschließen. Dabei kann es für Sie als Waldbesitzer verschiedene Gründe geben, diesen in Betracht zu ziehen.

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Empfehlenswert ist der Abschluß eines Pflegevertrages, wenn Sie im Thema Wald neu sind und nur wenige Kenntnisse besitzen (z.B. bei einer Erbschaft) oder es Ihnen nicht im erforderlichen Umfang möglich ist, die Waldarbeit selbst zu erledigen.

Zu dieser zählt neben der Organisation und Durchführung von Holzfällungen auch die Pflege des Waldes. Gerade diese wird leider oft vernachlässigt, was zu wirtschaftlichen Schäden für den Waldbesitzer führen kann. Auch, wenn in einzelnen Jahren kein Holz entnommen wird, sind Pflegemaßnahmen notwendig, um die Stabilität, die Wirtschaftlichkeit und die Ökologie ihrer Wälder zu garantieren. Weiterhin ist nach Holzeinschlägen eine Wiederaufforstung nötig. Diese wird im Rahmen eines WPV durch uns übernommen. Zusätzlich organisieren wir alle notwendigen forstlicher Arbeiten.

Inzwischen gibt es für viele forstliche Maßnahmen die Möglichkeit zur staatlichen Förderung, wie z.B. bei Neuanpflanzungen. Im Rahmen eines Waldpflegevertrages besteht die Möglichkeit der WBV Neuburg-Schrobenhausen die selbstständige Abwicklung dieser Förderanträge zu übertragen.

Besonders wichtig ist es, dass Sie als Waldbesitzer auch diverse Verplichtungen haben. Zu diesen zählt z.B. die Verkehrssicherung, die Käferkontrolle und die Kontrolle nach Sturmereignissen. In allen Teilbereichen sind gewisse Kenntnisse vorauszusetzten. Im Rahmen eines Waldpflegevertrages werden diese  zeitintensiven und fachlich anspruchsvollen Arbeiten durch uns übernommen. Mittlerweilen fallen diese Aufgaben auch immer häufiger an, wie das Beispiel Sturm zeigt.

Die Kosten für Waldpflegeverträge werden individuell gestaltet. Sie sind abhängig von der Größe des Waldes, von seiner Lage und der Anzahl der Waldorte. Nach einem Waldbegang bzw. der Vorlage eines Grundbuchauszuges können wir für Sie ein individuelles Angebot gestalten.

Wollen Sie nur einzelne Aufgabe bzw. Arbeiten, wie z.B. die Abwicklung von Förderanträgen, die Käferkontrolle usw. übertragen, dann gibt es auch die Möglichkeit zur betrieblichen Beratung. Die weiteren Informationen hierzu finden Sie hier: Betriebliche Beratung

 

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