Durch die Errichtung von Biomasseheizwerken soll ein Beitrag zur Umsetzung des Bayerischen Energieprogramms, des Bayerischen Aktionsprogramms Energie und zum Klimaschutz geleistet werden. Mit den geförderten Projekten sollen jährlich mindestens 5.000 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.
Antragsberechtigt sind:
- Natürliche Personen
- Juristische Personen des Privatrechts
- Personengesellschaften
- Kirchliche Einrichtungen und juristische Personen des öffentlichen Rechts der mittelbaren Landes- und Bundesverwaltung mit eigener Rechtsträgerschaft (insbesondere kommunale Gebietskörperschaften, Anstalten, Stiftungen, Kammern)
Fördergegenstand
1. Investitionen in neue, umweltschonende Biomasseheizwerke zur effizienten energetischen Nutzung fester Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 Kilowatt
Unterlagen zur BioKlima-Antragstellung (Biomasseheizwerke von mind. 60 kW)
2. Investitionen in neue, umweltschonende Biomasseheizsysteme mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 Kilowatt, deren Wärme in ein Wärmenetz eingespeist wird, in das auch Abwärme und/oder Solarenergie eingespeist wird. Der Anteil der Abwärme bzw. solarer Wärme am Jahres-Wärmeenergiebedarf muss mindestens zehn Prozent betragen.
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Vor Antragstellung ist eine Projektbesprechung am TFZ erforderlich.
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Mit dem Vorhaben darf vor Bewilligung nicht begonnen werden. Als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages.
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Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.